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PRODUKTE & LEISTUNGEN

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind von entscheidender Bedeutung, um Leben zu schützen.

Sie bieten frühzeitige Warnung bei Rauchentwicklung und tragen somit maßgeblich dazu bei, sich in Sicherheit bringen und Brände melden zu können.

In Deutschland besteht Rauchmelderpflicht sowohl für vermieteten als auch selbstgenutzten Wohnraum. Rauchwarnmelder gehören in jedes Schlafzimmer, Kinderzimmer und in alle Flure, die als Flucht- und Rettungsweg dienen.

Bei uns erhalten Sie Rauchwarnmelder der Marken Abus und Hekatron. Diese hochwertigen Rauchwarnmelder sind einfach zu installieren, zuverlässig und haben eine lange Batterielaufzeit.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und die optimale Platzierung sowie die passende Anzahl von Rauchwarnmeldern für Ihr Zuhause zu ermitteln. Auch die jährliche Wartung können Sie bedenkenlos in unsere Hände geben.

Wussten Sie schon? Es gibt funkvernetzte Rauchwarnmelder, die im Brandfall das Signal von einem zum nächsten Rauchwarnmelder weitergeben. Auf diese Weise können weite Entfernungen innerhalb Ihrer Immobilie überbrückt werden.

Sicherheitstechnik Obrecht
Guaitastraße 1 (Ecke Löhergraben)
52064 Aachen

Tel.: 0241 - 40 996 999

WhatsApp: 0174 - 549 6445
Nur Fotos und Anfragen, es erfolgt keine Rufannahme

info@sicherheitstechnik-obrecht.de

Kostenlose Beratung

Planung & Montage

Jährliche Wartung

3 Gründe für Rauchwarnmelder von Sicherheitstechnik Obrecht

Lebensrettend

Frühzeitige Warnung bei Rauchentwicklung

Pflicht und Sicherheit

Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Schutz des Lebens.

Einfache Installation

Schnell montiert für sofortigen Schutz.

RAUCHWARNMELDER

Häufige Fragen

Hinweis: Ein kurzer, immer wiederkehrender Piepton im Abstand von ca. einer Minute weist darauf hin, dass die Batterie des Rauchwarnmelders bald leer ist.

  • Seit dem 1. April 2013 müssen alle neu gebauten Wohnungen (Neubauten) sowie Ein- und Zweifamilienhäuser in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Bestandsbauten gab es zunächst noch eine Übergangsfrist; seit dem 31.12.2016 gilt jedoch auch für diese eine Rauchmelderpflicht. In die Pflicht genommen sind hier die Haus- bzw. Wohnungseigentümer bzw. bei Mehrfamilienhäusern oder größeren Wohnanlagen die Wohnungseigentümergesellschaften (WEG).

  • Rauchmelder können Lebensretter sein – vorausgesetzt, sie sind voll funktionsfähig. Eine ordnungsgemäße Installation und die einmal jährliche Wartung sind daher unerlässlich. Diese kann entweder von einer Fachfirma durchgeführt werden oder von den Eigentümern selbst übernommen werden.

    Nach spätestes 10 Jahren sollten Rauchwarnmelder generell gegen neue ausgetauscht werden.

  • Ja. Möglicherweise hat ein winziges Tier den Weg ins Innere des Rauchmelders gefunden und blockiert die Lichtsignal-Verbindung; denkbar wäre z.B. auch staubfeiner Schmutz aus einer zuvor stattgefundenen Renovierungsmaßnahme. Mit dem vorsichtigen Einsatz von Druckluft oder Staubsauger kann der Rauchwarnmelder gereinigt werden.

    Unser Tipp: Nehmen Sie während Umbau- und Renovierungsmaßnahmen den Rauchwarnmelder kurzfristig von der Decke.

KONTAKT

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail oder WhatsApp.

Wir freuen uns auch über Ihren persönlichen Besuch in unserem Ladenlokal am Löhergraben.

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